11.1 llgemeines
RSelection vergütet Ihnen im Rahmen nachstehender Bestimmungen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, Ihres Mehraufwandes oder des erlittenen Schadens, soweit es dem Leistungsträger oder RSelection nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.
11.2 Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
11.2.1 Allgemeine Haftungsbeschränkung
RSelection haftet im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und internationalen Abkommen; wobei die Haftung für leichtfahrlässig verursachte Schäden und leichtfahrlässig verursachte Minderleistungen ausgeschlossen wird.
11.2.2 Internationale Abkommen und nationale Gesetze
Enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Vertragserfüllung, so haftet RSelection nur im Rahmen eben dieser Abkommen und Gesetze. Internationale Abkommen und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr, in der Schifffahrt und im Eisenbahnverkehr). – Vorbehalten bleiben weitergehende Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
11.2.3 Haftungsausschlüsse
RSelection haftet Ihnen gegenüber nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt nicht;
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches RSelection, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von RSelection ausgeschlossen.
11.2.4 Personenschäden
Für Personenschäden, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet RSelection im Rahmen dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen, der massgebenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetze.
11.2.5 Übrige Schäden (Sach- und Vermögensschäden usw.)
Bei übrigen Schäden (wie Sach- und Vermögensschäden), die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von RSelection auf maximal den Reisepreis pro Person beschränkt. vorbehalten bleiben dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sowie die massgebenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetze mit weitergehenden Haftungslimiten oder Haftungsausschlüssen. Die Haftung für Strafschadenersatz ist ausgeschlossen.
11.2.6 Haftungsausschluss für vertane Urlaubszeit, Frustrationsschäden usw.
RSelection haftet unter keinem Rechtstitel für vertane Urlaubszeit, Frustrationsschäden usw.
11.2.7 Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten usw.
Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Fotoausrüstungen, Kommunikationsmittel usw. selber verantwortlich sind. In den Hotels sind Wertgegenstände im Safe aufzubewahren. Sie dürfen diese Gegenstände in keinem Fall unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung dieser Gegenstände oder Missbrauch von abhandengekommenen Scheck- und Kreditkarten, Kommunikationsmitteln usw. haftet RSelection nicht.
11.2.8 Car-, Zugs-, Flug- und Schiffsfahrpläne usw.
Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung dieser Flug- und Fahrpläne nicht garantieren. Infolge grossen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung der Flughäfen, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen usw. können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht. Wir raten Ihnen dringend, bei Ihrer Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.
11.3 Ausfall von Leistungen infolge höherer Gewalt oder anderer von RSelection und den Leistungserbringern nicht voraussehbaren oder abwendbaren Umständen
Fallen Leistungen infolge höhere Gewalt oder anderer nicht voraussehbarer oder abwendbarer Umständen aus, wird der darauf entfallende Kostenanteil, rückvergütet, sofern RSelection die ausgefallenen Leistungen nicht bezahlen muss oder rückerstattet erhält. Bezogene Leistungen sind zu bezahlen. Allfällige Ersatzleistungen gehen zu Ihren Lasten.
11.4 Veranstaltungen während der Reise
Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können u.U. während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. Diese Veranstaltungen und Ausflüge werden von Drittunternehmen veranstaltet. RSelection ist nicht Ihre Vertragspartei und haftet in keinem Falle.
11.5 Ausservertragliche Haftung
Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Vorbehalten bleiben die in diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen enthaltenen weitergehenden Haftungsausschlüssen und Haftungsbegrenzungen.